Neue Anforderungen – Bürogeräte sollen energieeffizienter werden
16. März 2010 | 22:28Anfang letzten Jahres wurde die Leerlaufverluste EG Verordnung zum Stromverbrauch von u.a. Bürogeräten erlassen. Seit Anfang diesen Jahres ist die erste Stufe der neuen Verordnung in Kraft getreten.
Die Verordnung befasst sich mit dem Energieverbrauch von Büro- und Haushaltsgeräten im Standby- und ausgeschalteten Zustand. Die dafür unnütz verwendete Energie soll erheblich gesenkt werden. Bis 2020 soll durch die zwei Stufen der Regelung ein Stromverbrauch von bis zu 35 Terawattstunden Energie eingespart werden – dies sind ca. 14 Millionen Tonen CO2.

In der ersten Stufe der Verordnung ist geregelt, dass neu produzierte Geräte ab Januar 2010 im ausgeschalteten und Standby-Zustand weniger als 1 W Energie verbrauchen dürfen. Gleichzeitig muss jedes Gerät in einen entsprechenden Standby- bzw. Aus-Zustand gesetzt werden können, so dass der Energiebedarf die 1 Watt-Grenze nicht überschreitet.
Die zweite Stufe der Veordnung tritt ab Januar 2013 in Kraft. Neugeräte ab 2013 dürfen nur noch 0,5 W Strom im Standby- und Aus-Zustand verbrauchen. Auch muss jedes Gerät eine Energiesparfunktion enthalten, die durch Einschalten die Reduzierung des Stromverbrauches ermöglicht.
Die Definition, welche Geräte unter die neue Regelung fallen, ist unpräzise definiert. Es ist zu vermuten, dass eine Vielzahl von Haushalts- und Bürogeräten, wie Computer, Drucker, Monitore u.ä. darunter fallen.
Zu beachten gilt jedoch, dass die Verordnung nur für die Produktion von Neugeräten gilt – Geräte, die noch im Handel erhältlich sind, sind nicht betroffen.
Gerade bei den immer weiter steigenden Energiekosten ist die Reduzierung ein richtiger Schritt – selbstverständlich kommt die Energireduzierung vor allem natürlich der Umwelt zu Gute.
Quelle: channelpartner.de, Bildquelle: binagel istockphoto
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