Druckerhersteller: Fremdtinten-/toner beeinflussen nicht die Garantie
16. August 2010 | 21:32Das Fachportal channelpartner.de berichtete über den Fall eines Kundens, der seinen Brother DCP-145C Drucker nach 10 Monaten aufgrund eines nicht mehr optimalen Papiereinzugs reklamierte. Daraufhin wurde das Gerät aufgrund eines “Fremdtintenschadens” trotz Garantie abgelehnt – auch wenn der defekte Papiereinzug mit dem Einsatz eines alternativen Produkts nicht in Verbindung steht.
Auf Rückfrage bei einem Brother-Dienstleistung sei dem Herrn mitgeteilt worden, dass bei Brother intern eine Anweisung vorliege, dass Drucker, die mit einer Fremdtinte bestückt sind, grundsätzlich abgelehnt werden. Brother teilte jedoch mit, dass es eine solche Anweisung nicht gebe und die Garantie beim Einsatz einer Fremdtinte nicht verweigert wird.
Auf Rückfrage von Channelpartner teilten auch andere Druckerhersteller mit, dass die Verwendung von alternativem Verbrauchsmaterial sich nicht auf die Garantie auswirkt. Verweigert werden kann die Garantie nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Beschädigung durch ein Fremdprodukt verursacht wurde.
Channelpartner empfiehlt den Einsatz von kompatiblen Verbrauchsmaterial von namhaften Herstellern, die bei einem Problem mit dem Drucker, der durch das kompatible Verbrauchsmaterial entstanden ist, haften.
Quelle: channelpartner.de
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