Aktueller Fall: Druckerhersteller müssen Gerätegarantie bei Einsatz kompatibler Produkte gewährleisten!
30. Juni 2009 | 15:58Schon seit längerem ist bekannt, dass Druckerhersteller auch bei Einsatz kompatibler Toner und Tintenpatronen die volle Gerätegarantie garantieren müssen. Häufig wird dies jedoch von den Herstellern oder Serviceunternehmen anders dargestellt.
Die typische Aussage
“Bei Einsatz eines kompatiblen Produkts erlischt die Herstellergarantie”
ist nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, vor allem jenen des Konsumentenschutzgesetzes, nicht haltbar.
Anerkennen musste dies nun auch eine große deutsche Discounterkette. Der Discounter warb für ein Multifunktionsgerät des Druckerherstellers Brother mit 3 Jahren Herstellergarantie. Als Voraussetzung für die Garantie wurde jedoch folgendes abgedruckt:
“ACHTUNG: nur bei Verwendung von original Brother Tintenpatronen, ansonsten erlischt die Garantie!”
Die Voraussetzung für die Garantie ist jedoch rechtlich nicht haltbar, so dass ein Anbieter kompatibler Toner und Tinte eine Unterlassung des Discounters gefordert hat. Begründet wurde der Unterlassungsanspruch mit einem Widerspruch zu den nach BGB geregelten Gewährleistungsvorschriften.
Der werbende Discounter hat die einstweilige Verfügung des zuständigen Landgerichts zur Unterlassung entsprechender Werbezusätze für den Garantieanspruch als endgültige Regelung anerkannt. Der Druckerhersteller gab auch bekannt, dass Garantieansprüche von eingesendeten Druckern, die mit Fremdtoner/-tinten bestückt wurden, erhalten bleiben.
Andere große Druckerhersteller, wie z.B. HP machen dieses Thema öffentlich und haben eine eigene Informationsseite online bereitgestellt: HP Tintenpatronen - Kann ich meine HP Tintenpatrone mit Tinte befüllen?
Auf dieser Infoseite schreibt Hewlett Packard explizit:
“Der Einsatz wiederbefüllter Druckpatronen allein wirkt sich nicht auf die Herstellergarantie oder auf einen Wartungsvertrag aus, den Sie von HP für einen HP Tintenstrahldrucker erworben haben.” – Quelle: HP
Mit diesem Fall und den entsprechenden Informationen der Druckerhersteller ist klar geregelt, dass kompatible Toner, Tintenpatronen und Thermotransferrollen problemlos und nicht auf die Garantie reduzierend oder gar verfallend auswirkend eingesetzt werden können.
Sollte Ihnen ein Händler, Bürobedarflieferant oder Techniker etwas anderes sagen, ist dies schlichtweg falsch und rechtlich nicht haltbar. Gerade wenn es Funktionsprobleme mit dem Drucker geben sollte und das Problem auf ein kompatibles Produkt geschoben wird, zeigt dies deutlich die Kompetenz des Technikers…
Ihr Toner-Emstar.de Supportteam
